Der Gesetzgeber gibt allgemeine Voraussetzungen vor, um die Überprüfung beim zuständigen Gesundheitsamt zu beantragen. Du benötigst die erwähnten Unterlagen erst, wenn Du Dich zur Überprüfung anmelden möchtest, noch nicht zu Beginn der Online-Ausbildung Heilpraktiker, bzw. Heilpraktiker für Psychotherapie:
- Mindestens Hauptschulabschluss
- Mindestens Vollendung des 25. Lebensjahres (z.B. Geburtsurkunde)
- Einwandfreies Polizeiliches Führungszeugnis (darf bei Beantragung nicht älter als 3 Monate sein)
- Bestätigung vom Arzt, dass der Prüfling an keiner schweren körperlichen, psychiatrischen Erkrankung oder Süchten leidet (z.B. paranoide Schizophrenie), die der Ausübung des Berufes entgegenstehen würden. Dies muss durch ein ärztliches Attest vom Arzt bestätigt werden.
Bitte frage auch immer bei Deinem zuständigen Gesundheitsamt nach, ob noch weitere Unterlagen bei Antragstellung eingereicht werden müssen, bzw. bis wann welche Unterlagen eingereicht werden müssen.