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Es gibt unterschiedliche Ausbildungswege für die Berufe Heilpraktiker (HP), Heilpraktiker für Psychotherapie (HPP) und Psychologen/Psychotherapeuten. Eine Ausbildung zum HP/HPP ist nicht vergleichbar mit einem akademischen Studium der Psychologie. Psychologen, Psychotherapeuten und Ärzte benötigen eine Approbation, während Heilpraktiker eine staatliche Erlaubnis gemäß dem Heilpraktikergesetz von 1939 durch die Überprüfung des Gesundheitsamtes benötigen. Wer diese Erlaubnis hat, darf heilkundlich die Praxis der Psychotherapie ausüben. 

Es lassen sich folgende drei Berufsgruppen unterscheiden:

  1. Diplom-Psychologen mit Heilkunde-Erlaubnis
  2. Heilpraktiker, eingeschränkt auf dem Gebiet der Psychotherapie (HPP)
  3. Heilpraktiker (HP)

Die Kenntnisse in Psychiatrie, Psychologie, Psychopathologie und Psychotherapie werden bei der Prüfung zum Heilpraktiker nachrangig geprüft. Die Prüfung beim Gesundheitsamt zum Heilpraktiker für Psychotherapie erfolgt ausschließlich im Fachgebiet Psychotherapie. 

Abrechnungsunterschiede: HP/HPP können, im Gegensatz zu Psychologen, Psychotherapeuten und Ärzten ihre Leistungen nicht mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Von manchen privaten Krankenkassen und Krankenzusatzversicherungen werden die Kosten dagegen übernommen. Alternativ wird die Behandlung vom Patienten selbst gezahlt.