Es gibt unterschiedliche Ausbildungswege für die Berufe Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologe/Psychotherapeut. Eine Ausbildung “Heilpraktiker für Psychotherapie” ist nicht vergleichbar mit einem akademischen Studium der Psychologie. Psychologen und Psychotherapeuten benötigen eine Approbation, während Heilpraktiker eine staatliche Erlaubnis nach §1 nach HeilprG durch die Überprüfung des Gesundheitsamtes benötigen.
Abrechnungsunterschiede: Heilpraktiker für Psychotherapie können ihre Leistungen nicht mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Private Krankenversicherungen und Krankenkassenzusatzversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten im Rahmen der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker). Alternativ wird die Behandlung selbst bezahlt.