Juristisch fordern dürfen die Gesundheitsämter ein Therapieverfahren nicht. Dennoch wünschen sich manche Gesundheitsämter zusätzlich zum Grundlagenwissen, welches wir Dir in Deiner Online-Ausbildung Heilpraktiker/-in für Psychotherapie vermitteln, eine zweijährige Therapieausbildung. Wenn Du nichts dem Zufall überlassen möchtest, empfiehlt es sich zusätzlich eine unserer Online-Ausbildungen in Therapieverfahren parallel oder im Anschluss zu ergänzen.

Bitte informiere Dich vorab bei Deinem zuständigen Gesundheitsamt vor Ort, wie die genauen Bedingungen sind.