Der Gesetzgeber schreibt keine spezielle Ausbildung für Heilpraktiker/-in, bzw. Heilpraktiker/-in für Psychotherapie vor. Es obliegt Dir, wie Du Dich auf die amtsärztliche Überprüfung vorbereitest. Wichtig ist, dass Du Dich in den prüfungsrelevanten Themen sicher auskennst und die Fragen richtig beantworten kannst.